Satzung beschlossen: Ruhe bei Einfriedungen
Töging (rob). Zäune und Mauern dürfen nicht höher als 1,60 Meter gebaut werden. Das haben die Stadträte am Donnerstag einstimmig beschlossen und gleich einige Ausnahmen zugefügt: Demnach gilt die Satzung im Geltungsbereich solcher Bebauungspläne oder Bauvorschriften, die keine eigenen Festsetzungen zu Einfriedungen haben. Ausgenommen sind auch Gewerbe- und Industriegebiete und außerdem: je nach Orts- und Straßenbild kann es schon Ausnahmen geben.